Am Grenzübergang Breitenau auf der A17 wurde ein 30-jähriger Pole in einem Reisebus kontrolliert. Die Fahndungsüberprüfung ergab zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft München aus dem Jahr 2024 wegen Erschleichen von Leistungen und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Option der Zahlung von insgesamt 3.425,50 Euro war ihm aufgrund fehlender Barmittel nicht möglich, sodass er für die nächsten 75 Tage in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert wurde. (SZ)
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