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Kinderpornos auf dem Handy: Dippser Gericht gibt Angeklagtem eine Chance

Auf dem Smartphone eines 51-Jährigen wurden 134 Dateien gefunden. Vor Gericht argumentiert er mit seiner haltlosen Kindheit – und will eine Therapie.

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Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist strafbar. Ein Mann wurde vom Gericht in Dippoldiswalde dafür verurteilt. (Symbolfoto)
Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist strafbar. Ein Mann wurde vom Gericht in Dippoldiswalde dafür verurteilt. (Symbolfoto) © dpa

Von Zoe Olschewski

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