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Gestohlen oder verkauft? Dippser Gericht muss Wirrwarr um Wohnwagen aufklären

Die Angeklagte soll ihren Wohnwagen verkauft und dann als gestohlen gemeldet haben. Ein Beteiligter hätte schnell für Klarheit sorgen können - aber er lebt nicht mehr.

Von Simon Lehnerer
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Alles ein Missverständnis? Laut Zeugenaussagen wurde der Wohnwagen rechtmäßig erworben, nicht gestohlen.
Alles ein Missverständnis? Laut Zeugenaussagen wurde der Wohnwagen rechtmäßig erworben, nicht gestohlen. © Egbert Kamprath

Die langen blonden Haare der Angeklagten sind zu einem Zopf gebunden, das Kinn erhoben, der Blick kühl. Bereits zu Beginn der Verhandlung sehen sie und ihr Verteidiger, der Radebeuler Rechtsanwalt Christian Holtermann, merkbar siegessicher aus - so als sei das hier im Amtsgericht keine große Sache. Gegen die 38-Jährige steht der Vorwurf im Raum, ihren Wohnwagen zuerst verkauft und dann als gestohlen gemeldet zu haben.

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