Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Deutschland & Welt

Mann stört Sprengung von AKW-Türmen - Schadenersatz?

Die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld war spektakulär. Allerdings verzögerte sie sich wegen einer Störaktion um fast eineinhalb Stunden. Das könnte teuer werden.

 1 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Polizisten sammeln sich vor den Kühltürmen des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld, die gesprengt werden sollen. Ein Mann sorgte dort für Verzögerungen.
Polizisten sammeln sich vor den Kühltürmen des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld, die gesprengt werden sollen. Ein Mann sorgte dort für Verzögerungen. © dpa

Grafenrheinfeld. Nach der Störaktion eines Mannes vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld prüft der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche. "Zur Höhe der Mehrkosten können wir derzeit keine Angaben machen, deren Ermittlung läuft erst an", teilte eine Sprecherin von Preussenelektra in Hannover mit.

Der 36-Jährige war kurz vor der für vergangenen Freitagabend geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden.

Die Polizei ermittelt seither gegen den Mann wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt. Der 36-Jährige, wahrscheinlich ein Atomkraftbefürworter, war nach seiner Aktion zeitweise in Gewahrsam genommen worden.

In der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 13. August geht es um den Absperrbereich in der Zeit vor und nach der Sprengung. Darin heißt es unter anderem: "Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR belegt werden."

Ob auch die Kosten für den Einsatz von Polizei und Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, dem Mann in Rechnung gestellt werden, war zunächst unklar. (dpa)