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"Compact"-Verbot: Entscheidung im Hauptverfahren im Februar

Die vorläufige Aufhebung des «Compact»-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht sorgt für Spannungen. Eine endgültige Entscheidung über das Verbot steht im Februar an.

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Jürgen Elsässer, "Compact"-Chefredakteur, feiert sich und sein rechtsextremes Magazin nach dem Gerichtsurteil.
Jürgen Elsässer, "Compact"-Chefredakteur, feiert sich und sein rechtsextremes Magazin nach dem Gerichtsurteil. © Kay Nietfeld/dpa (Archiv)

Berlin. Nachdem das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" vorläufig ausgesetzt wurde, steht nun der Termin für eine grundsätzliche Entscheidung darüber fest. Das Hauptsacheverfahren sei für den 12. Februar 2025 am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Fortsetzung sei am 13. und 14. Februar möglich.

Mal gewinnt man, mal verliert man - so kommentierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum "Compact"-Magazin und die damit verbundene massive Kritik an ihrer Amtsführung. Ihren Kampf gegen "Verfassungsfeinde" werde sie fortsetzen, sagte die SPD-Politikerin. Der Chef des rechtsextremistischen Medienunternehmens, Jürgen Elsässer, triumphierte einen Tag nach der Entscheidung im Eilverfahren, die das Verbot vorläufig ausgesetzt hat.

"Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen", sagte Faeser. Das Bundesinnenministerium halte mit Blick auf das Hauptsacheverfahren an seiner Auffassung fest. Faeser betonte: "In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen."

Faeser: "Ganz normaler Vorgang"

Die Ministerin hatte "Compact" am 16. Juli verboten. Sie begründete dies damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot Mitte August vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen.

Es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert würden, sagte Faeser. Sie verwies auf Verbotsverfügungen ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten, und erklärt, es sei positiv, dass das Gericht grundsätzlich bestätigt habe, dass ein Vereinsverbot gegen ein Medienunternehmen wie "Compact" möglich sei. Nun habe man "in Teilen mal verloren", sagt Faeser. Sie fügt hinzu: "Es ist ein ganz normaler Vorgang."

Nach dem vorläufigen Scheitern des "Compact"-Verbotes hagelte es Kritik für Faeser von Union und AfD, aber auch vom Koalitionspartner FDP. "Die Eil-Entscheidung gegen das "Compact"-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann.

Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "peinlich für das Bundesinnenministerium". Das "Compact"-Magazin könne sich jetzt als Opfer darstellen, sagte Kuhle dem "Spiegel". Was keiner ausspricht, aber wohl viele denken, ist: Die Schlappe vor Gericht könnte der AfD bei den im September anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg in die Hände spielen, die in zwei Instanzen erfolglos gegen die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt hatte. "Faeser muss jetzt den Hut nehmen", fordert die AfD-Vorsitzende, Alice Weidel.

Vergangenheit von Mitarbeitern für Elsässer kein Problem

In der von Anwälten Elsässers veröffentlichten Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wurden auch Informationen über Bezüge mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei "Die Heimat" (vormals NPD) aufgelistet. Elsässer sagt, mit der NPD habe "Compact" nie etwas zu tun gehabt, aber auch: "Es ist richtig, es haben Leute, die früher oder vielleicht auch aktuell mit der NPD zu tun hatten, für uns geschrieben." Sie bewegten sich aber im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Lebensläufe und Arbeitszeugnisse lasse er sich bei Bewerbungsgesprächen nie zeigen.

Das Innenministerium hatte in seiner Verbotsverfügung einen Satz Elässers zitiert, den der "Compact"-Chefredakteur anders verstanden wissen will. "Dieser Satz "Dieses Regime muss gestürzt werden" von mir ist ja einer der meist missverstandenen Sätze aus meinem Mund", sagt er.

Seine Erklärung zu dem Zitat: Ihm werde unterstellt, er wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das freiheitlich-demokratische System stürzen. "Dabei ging es mir immer darum, durch den Sturz des sogenannten Regimes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung wiederherzustellen." (dpa)