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Chemnitz

Härtefallkommission hat entschieden: Kein Bleiberecht für Robert A. aus Chemnitz

Der Fall von Robert A. aus Chemnitz sorgte für Empörung. Obwohl er sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, soll er nach Serbien abgeschoben werden. Im Juli grätschte Sachsens Innenminister dazwischen. Jetzt hat die Härtefallkommission anders entschieden.

Von Franziska Anders
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Geert Mackenroth ist Vorsitzender der sächsischen Härtefallkommission.
Geert Mackenroth ist Vorsitzender der sächsischen Härtefallkommission. © Norbert Millauer

Wende im Fall Robert A. aus Chemnitz. Nachdem im Juli Sachsens Innenminister Armin Schuster nach heftiger Kritik die Abschiebung des Mannes nach Serbien unterbrochen hatte, hat sich die Härtefallkommission Ende vergangener Woche mehrheitlich dagegen entschieden, Robert A. ein Bleiberecht zu gewähren. Das berichtet die Freie Presse.

Demnach droht dem 31-jährigen Chemnitzer jetzt erneut die Abschiebung. Weitere Angaben zum Zustandekommen der Entscheidungen wurden, wie es hieß, aus Datenschutzgründen, nicht gemacht. Während des Verfahrens war er vor einer Ausweisung geschützt. Mit dem Beschluss der Härtefallkommission entfällt dieser Schutz und A. kann jederzeit abgeschoben werden.

Die Eltern von Robert A. stammen aus Serbien und waren 1993 vor dem Jugoslawien-Krieg zunächst in die Niederlande geflohen. Dort sei der Mann unter einem anderen Namen geboren worden und im Alter von acht Monaten nach Deutschland gekommen, hatte der sächsische Flüchtlingsrat im Sommer mitgeteilt. A. besitzt keine Staatsangehörigkeit. Weder Serbien, das Geburtsland seiner Eltern, noch die Niederlande oder Deutschland hätten ihn als Bürger ihrer Staaten anerkannt.

Die Chemnitzer Ausländerbehörde habe A. laut Flüchtlingsrat aber immer als Serbe geführt und ihn geduldet. Das heißt, sie betrachtete ihn als ausreisepflichtig, die Abschiebung wurde aber ausgesetzt. Die Behörde sieht bei ihm ein „besonders schweres Ausweisungsinteresse“, weil er 2021 wegen Drogenhandels verurteilt wurde.

Auch in der Vergangenheit Kritik an Abschiebungen

Die Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU). Die Kommission entscheidet nicht über eine Abschiebung. Bei einem positiven Votum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht zu gewähren. Das kann er allerdings ablehnen.

In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Kritik an der sächsischen Abschiebepraxis gegeben. 2023 war ein Mann aus Pakistan bei einem Termin im Gesundheitsamt von Hoyerswerda von Polizisten in Gewahrsam genommen worden.

2021 war eine neunköpfige Familie aus Georgien betroffen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes musste sie nach Sachsen zurückgeholt werden.