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„Sie haben mein Leben zerstört“

Nach einem schweren Unfall bei Frauenhain trifft ein Mann auf den Autofahrer, der ihn zum Witwer gemacht hat.

Von Stefan Lehmann
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Ein Foto zeigt den schweren Unfall Anfang 2020 nahe des Frauenhainer Ortsausganges. Tage nach dem Frontalcrash war eine der Beteiligten im Krankenhaus gestorben.
Ein Foto zeigt den schweren Unfall Anfang 2020 nahe des Frauenhainer Ortsausganges. Tage nach dem Frontalcrash war eine der Beteiligten im Krankenhaus gestorben. © Feuerwehr Gröditz

Gröditz/Frauenhain. Gerd K.* ringt hörbar um Fassung. Mehrmals bricht dem 70-Jährigen die Stimme, als er erzählt, wie er den schweren Unfall Anfang 2020 erlebt hat. Der Unfall, wegen dem er seine Frau verlor.

Gemeinsam ist das Paar am Morgen des 4. Februar auf der Staatsstraße von Gröditz nach Frauenhain unterwegs. "In einer Kurve habe ich dann die Plane vom Lkw gesehen, der uns entgegenkam", erinnert sich der Mann. Er geht vom Gas, der Ortseingang ist nicht mehr weit. "Ich sehe noch das Fahrerhaus neben mir - und dann war er da ..." 

Ehepaar wird im Wagen eingeklemmt

Mitten in der Kurve hatte sich hinter dem Lkw ein Opel-Fahrer zum Überholen entschlossen. Den Gegenverkehr kann er an dieser Stelle kaum im Blick haben: Die Rechtskurve ist wegen der am Straßenrand gepflanzten Hecken schwer einzusehen. Gerd K. hat keine Chance, auszuweichen. Sein  Ford stößt frontal mit dem Opel zusammen. "Das war eine Zehntelsekunde, bis es gekracht hat." K. und seine Frau werden im Vorderraum des Wagens eingeklemmt, müssen von der Feuerwehr befreit werden

Mehrere Tage lang ist das Paar anschließend im Krankenhaus. Gerd K. erleidet unter anderem zwei Rippenbrüche. Seine 68-jährige Frau wird schwer an den Beinen verletzt. Noch anderthalb Wochen nach dem Unfall ist unklar, ob das linke Bein amputiert werden muss. Ihr Tod am 15. Februar aber ist ein Schock für Gerd K. und seine Familie. Als Todesursache stellen die Mediziner später eine Thrombose fest, eine Komplikation, die bei langer Bettlägerigkeit auftreten kann. "Wenn ich geahnt hätte, was passieren würde, wäre ich rechts aufs Feld gefahren", sagt K. 

An den beiden Fahrzeugen entsteht bei dem Unfall Totalschaden. Die Feuerwehr muss das Rentnerpaar aus dem Wagen befreien.
An den beiden Fahrzeugen entsteht bei dem Unfall Totalschaden. Die Feuerwehr muss das Rentnerpaar aus dem Wagen befreien. © Feuerwehr Gröditz

Der Unfallverursacher Aman N.* steht zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes unter Alkoholeinfluss. Ein Test ergibt 0,85 Promille. Das liegt zwar noch unter der Grenze zur Straftat, könnte aber die riskante Fahrweise des Mannes erklären. Laut ADAC steigt schon ab 0,3 Promille die Risikobereitschaft. Bei 0,8 Promille setzten Enthemmung, Euphorie und Selbstüberschätzung ein; Reaktionszeit, Seh- und Hörfähigkeit sowie Konzentration verschlechtern sich bereits. 

Einem anderen Autofahrer ist Aman N. am Morgen des Unfalls schon vor dem Zusammenstoß aufgefallen. Der Zeuge, der aus Richtung Dresden nach Stolzenhain unterwegs war, erinnert sich, dass der Opel  in Großenhain an der grünen Ampel gestanden hatte. "Ich musste hupen, damit er losfährt." Später habe er trotz relativ dichten Verkehrs mehrmals riskant überholt. "Ich fahre selbst 60.000 Kilometer im Jahr", sagt der Zeuge, "und ich empfand das schon ein bisschen sportlich, wie der unterwegs war." 

Alkohol spielt im Kreis Meißen die Hauptrolle

Im Landkreis Meißen registrierte die Polizei 2019 insgesamt 118 Verkehrsunfälle, in denen ein Fahrer berauscht unterwegs war, das sind 16 mehr als im Jahr 2018. Alkohol spielt dabei die Hauptrolle - in 103 Fällen waren die Fahrer alkoholisiert. 

Mehr als 19.000 Verletzte durch Alkoholfahrten

Allein im Jahr 2018 kam es deutschlandweit zu rund 15.300 Unfällen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln. 281 Menschen starben dabei, mehr als 19.000 wurden verletzt, 5.151 davon schwer. 

Alkoholunfälle enden oft schwerwiegend

Unfälle unter Alkoholeinfluss endeten überdurchschnittlich oft tödlich oder mit schweren Verletzungen, heißt es in einer Auswertung des Statistischen Bundesamts: Während bei allen Unfällen mit Personenschaden elf Getötete und 220 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei Alkoholunfällen 18 Getötete und 333 Schwerverletzte.

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Angeklagter äußert sich nicht zu den Hintergründen

Warum es Aman N. an jenem verhängnisvollen Morgen so eilig hatte und wann er zuletzt zur Flasche griff, das bringt auch die Gerichtsverhandlung am Riesaer Amtsgericht nicht ans Licht. Der 46-jährige Inder ist wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Er äußert sich selbst nicht zu den Vorwürfen. Anders als das Rentnerpaar hatte er auch aus dem Wagen aussteigen können, sich dann erst einmal am Straßengraben hingehockt. Am Tatort hatte er laut Zeugen seine Schuld eingestanden, äußerlich aber gefasst gewirkt.

"Der Angeklagte hätte erkennen können und müssen, dass er fahruntüchtig war", sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er sei im Grunde blind in die Kurve gefahren, habe "nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos" gehandelt. Ein Jahr und acht Monate Haft fordert sie - ohne Bewährung. Aman N.s Verteidiger hingegen argumentiert, der Tod der Frau sei möglicherweise durch einen ärztlichen Fehler zustande gekommen - weil eventuell kein Mittel gegen Thrombose gegeben wurde. Er räumt aber ein: "Mein Mandant hat einen Fehler gemacht, man kann das nicht wieder gut machen, das wissen wir auch." Aber es sei nicht nachzuweisen, dass der Alkohol tatsächlich seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt habe. Zudem sei er nicht zu schnell unterwegs gewesen - ein Gutachter spricht von 55 bis 80 Stundenkilometern. Eine Geldstrafe sei dafür angemessen. 

Bewährung und zwei Jahre keinen Führerschein

Richterin Ingeborg Schäfer wählt etwas überraschend den Mittelweg, verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die sie zur Bewährung aussetzt. An der Schuld des 46-Jährigen hat sie keine Zweifel. "In der Situation darf man nicht überholen", sagt sie. Und für die Wirkung des Alkohols gebe es aufgrund der Schilderung des Zeugen ebenfalls Anhaltspunkte. Während all das deutlich für eine Haft spricht, ist da aber noch die persönliche Situation des Kochs, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt, mittlerweile unbefristet. Er ist nicht vorbestraft, ist in den knapp vier Jahren, die er den Führerschein besaß, nur einmal geblitzt worden. Außerdem hat der Mann vier Kinder. Das sei bei der Sozialprognose zu berücksichtigen und spreche dafür, dass er nicht zum "Wiederholungstäter" wird. Härter als jede Strafe, die das Gericht verhängen könne, sei ohnehin das Bewusstsein, durch einen eigenen Fehler ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben.

Neben der Vorstrafe wird N. nun auch noch mindestens zwei weitere Jahre auf den Führerschein verzichten müssen. So lange darf er keinen Neuen beantragen. Ob er dann direkt zugelassen wird oder erst die Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren muss, obliegt der Führerscheinstelle in Meißen. 

Unfallopfer Gerd K. laboriert heute noch an den Folgen des Unfalls. Schlimmer als die körperlichen sind aber die psychischen Verletzungen. Eine Entschuldigung des 46-Jährigen lehnt er im Gerichtssaal ab. "Sie haben mein Leben zerstört und das meiner Frau genommen." Das sei nicht wiedergutzumachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Die Namen der Prozessbeteiligten wurden geändert.

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