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Nach dem Zinsurteil: Was sollten betroffene Kunden der Sparkasse Bautzen jetzt tun?

Seit Dezember 2021 stritten Verbraucherzentrale Sachsen und Kreissparkasse Bautzen über Zinsnachzahlungen für Prämiensparer. Jetzt steht fest, wie die Nachzahlung läuft.

Von David Berndt
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Die Kreissparkasse Bautzen wird Kunden, die in den 1990er- und 2000er-Jahren das Modell „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen hatten, Zinsen nachzahlen.
Die Kreissparkasse Bautzen wird Kunden, die in den 1990er- und 2000er-Jahren das Modell „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen hatten, Zinsen nachzahlen. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Kreissparkasse Bautzen und der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ist beendet. Zur Musterfeststellungsklage der VZS, bei der es um Zinsnachzahlungen für bestimmte Prämiensparverträge ging, hat das Oberlandesgericht Dresden am 19. Juni 2024 ein Urteil gesprochen, das ist mittlerweile rechtskräftig. Anders als angekündigt, hat die VZS davon abgesehen, Revision einzulegen.

Doch was bedeutet das für die betroffenen Sparer und wann bekommen sie ihr Geld? Sächsische.de klärt die wichtigsten Fragen im Überblick.

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