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Sohland passt Verträge für DDR-Garagen an

Die Gemeinde Sohland legt den Besitzern von rund 60 DDR-Garagen neue Verträge vor. Was das für die Nutzer bedeutet.

Von Bettina Spiekert
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An der Albert-Schweitzer-Straße in Taubenheim befinden sich 29 zu DDR-Zeiten errichtete Garagen auf kommunalem Grund. Ihren Besitzern und weiteren in der Gemeinde Sohland werden nun neue Nutzungsverträge vorgelegt.
An der Albert-Schweitzer-Straße in Taubenheim befinden sich 29 zu DDR-Zeiten errichtete Garagen auf kommunalem Grund. Ihren Besitzern und weiteren in der Gemeinde Sohland werden nun neue Nutzungsverträge vorgelegt. © Steffen Unger

Sohland/Spree. Die Besitzer von DDR-Garagen, die in Sohland auf Gemeindegrund stehen, müssen ab 2025 mehr für die Nutzung ihres Stellplatzes zahlen. Nötig mache dies die Grundsteuerreform, erklärte Hauptamtsleiter Roland Förster in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Damit seien auch die bisherigen Nutzungsverträge für die Garagenkomplexe im Gemeindegebiet anzupassen. Das betrifft in Sohland acht Standorte in unterschiedlichen Größenordnungen mit insgesamt 60 Garagen darauf.

Bisher zahlen die Garageneigentümer in Sohland eine jährliche Pacht von 38,34 Euro pro Garage, hinzu kommen Grundsteuer und Niederschlagswassergebühr. Damit hat die Kommune bislang jährlich knapp 2.300 Euro eingenommen. Da künftig nicht mehr der Nutzer der Garage, sondern der Eigentümer von Grund und Boden grundsteuerpflichtig ist, habe die Kommune die Nutzungsverträge komplett angepasst.

Garagen kosten künftig 120 Euro pro Jahr

Demnach wird künftig ein Nutzungsentgelt von 120 Euro pro Garage und Jahr angesetzt, das neben der Pacht auch die Kosten für Grundsteuer, Niederschlagswasser und Verwaltung einschließt. Die Unterhaltung der Garage obliege aber auch weiterhin dem Nutzer. Ab 2025 rechnet die Kommune mit Einnahmen in Höhe von rund 7.000 Euro jährlich.

Mit der Anpassung der Nutzungsverträge, so Förster, trage man der Kostenentwicklung der letzten Jahre Rechnung, zumal die neuen Entgelte sich im Rahmen dessen bewegten, was etwa auch in Cunewalde für derartige Garagen zu zahlen sei. Eine Kündigung der Verträge, bei der die Nutzer ihre Garage auch noch hätten wegräumen müssen, habe man ausgeschlossen. Auch ein Verkauf der Grundstücke an die Nutzer sei von diesen als nicht umsetzbar eingeschätzt worden.

Bisherige Nutzer können Garage an Gemeinde abgeben

Daher werde die Kommune jedem Garagenbesitzer einen neuen Nutzungsvertrag vorlegen. Bestehe kein Interesse an der Fortführung des Vertrages, könnten die Besitzer die Garage an die Gemeinde abgeben, erklärt der Hauptamtsleiter. Diese wiederum würde sich um Nachnutzer kümmern oder die Garagen abreißen.