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Linke im Kreis Bautzen fordert Rücknahme der Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Linke fordert einen Stopp für die Bezahlkarte im Landkreis. Sie bezieht sich auf Gerichtsurteile aus Nürnberg und Hamburg, die gegen die Karte entschieden.

Von Fionn Klose
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Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete maximal 50 Euro Bargeld im Monat abheben.
Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete maximal 50 Euro Bargeld im Monat abheben. © dpa

Bautzen. Der Kreisverband der Linken fordert zusammen mit der ihrer Kreistagsfraktion die Abschaffung der Bezahlkarte für Asylbewerber. Dabei beruft sich die Partei auf Gerichtsurteile aus Nürnberg und aus Hamburg.

Im Januar 2024 hatte das Landratsamt Bautzen mitgeteilt, dass es eine Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete einführen wird. Davon versprach man sich weniger Verwaltungsaufwand und geringere „Zuzugsanreize“, weil Geld nicht mehr ins Ausland überwiesen und damit etwa Schlepper bezahlt werden könnten.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag, Alex Theile fordert, die Ausgabe der Bezahlkarten sofort zu stoppen: "Schon vor der Einführung gab es juristische Bedenken bei der angedachten Praxis mit der Bezahlkarte. Diese wurden nun bereits durch zwei entscheidende Urteile bestätigt." Landrat Udo Witschas (CDU) müsse sofort darauf reagieren, um "keine fortgesetzten Rechtsverletzungen zuzulassen." Ansonsten würde die Linke einen entsprechenden Antrag im Kreistag vorbereiten.

Silvio Lang, Co-Vorsitzender der Linken ergänzt: "Wir haben und werden weiterhin die Bezahlkarte als Instrument zur Repression gegen Geflüchtete ablehnen." Witschas und die CDU hätten die Karte "ohne Prüfung der Rechtssicherheit durchgezogen", um "einem angenommenen rechten Mainstream" zu gefallen.

Sozialgericht Nürnberg richtet gegen Bezahlkarte

Das Sozialgericht Hamburg hatte laut NDR beschlossen, die Stadt müsse einer schwangeren Asylbewerberin mehr als die 50 Euro Bargeld pro Monat auszahlen. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sollen Geflüchtete maximal diese Summe monatlich von der Bezahlkarte abheben dürfen. Da Schwangere mehr Geld auf die Bezahlkarte bekommen, müsse auch mehr in bar ausgehändigt werden dürfen, so das Gericht.

In zwei weiteren Fällen gab das Sozialgericht Nürnberg zwei Geflüchteten recht, die sich durch die Bezahlkarte benachteiligt sahen. Laut Süddeutscher Zeitung habe das Gericht angewiesen, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Leistungen auf ihr Konto zurückzuüberweisen.

Es gab auch ein Urteil in höherer Instanz. Am Landessozialgericht Hamburg wurde in einem anderen Fall für die Hamburger Bezahlkarte entschieden. Laut NDR sagte das Gericht, der klagende Geflüchtete erleide durch die 50 Euro-Beschränkung keine Nachteile. Er lebe ja in einer Aufnahmeeinrichtung, die Kost und Logis stelle, so das Gericht. Auch in Bautzen können Geflüchtete mit der Bezahlkarte maximal 50 Euro im Monat abheben.