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Verbraucherzentrale und Kreissparkasse Bautzen streiten weiter über Zinsen

Das OLG Dresden hat im Zinsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Kreissparkasse Bautzen entschieden. Doch mit dem Urteil ist der Fall noch nicht erledigt.

Von David Berndt
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Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Kreissparkasse Bautzen um Zinszahlungen hat das OLG Dresden jetzt ein Urteil verkündet. Damit ist der Streit aber noch nicht beendet.
Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Kreissparkasse Bautzen um Zinszahlungen hat das OLG Dresden jetzt ein Urteil verkündet. Damit ist der Streit aber noch nicht beendet. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Kreissparkasse Bautzen um Zinszahlungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 19. Juni 2024 sein Urteil verkündet. Demnach haben Inhaber von Prämiensparverträgen der Kreissparkasse Bautzen Anspruch auf Zinsanpassungen. Im Dezember 2021 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) dazu eine Musterfeststellungsklage eingereicht.

Doch damit ist der Rechtsstreit in dieser Angelegenheit noch nicht beendet. Gleiches gilt für ein Musterfeststellungsverfahren der VZS gegen die Sparkasse Meißen. Sächsische.de erklärt im Überblick, was das OLG entschieden hat, was das für Verbraucher bedeutet und wie es weitergeht.

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