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SZ + Bautzen

Wer hat in Königswartha unerlaubt Bäume gefällt?

Drei gefällte Birken, in der Nähe ein Anhänger mit frischen Stämmen - gibt es da einen Zusammenhang? Diese Frage beschäftigt das Bautzener Amtsgericht.

Von Tim Ruben Weimer
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Unerlaubt abgesägte Bäume haben in der Gemeinde Königswartha für Ärger gesorgt - und beschäftigen jetzt das Gericht.
Unerlaubt abgesägte Bäume haben in der Gemeinde Königswartha für Ärger gesorgt - und beschäftigen jetzt das Gericht. © Symbolfoto: Claudia Hübschmann

Königswartha. Am Bautzener Amtsgericht wurde am Mittwoch, dem 21. August 2024, darüber debattiert, wer auf der Hermsdorfer Straße in Königswartha nahe der Gänsefarm unerlaubt drei Birken gefällt hat. Der Vorfall soll sich laut Staatsanwaltschaft bereits im Juli 2022 abgespielt haben. Die Birken im Wert von insgesamt 200 Euro seien bis auf den Stumpf abgesägt worden.

Landwirt wird beschuldigt, die Bäume gefällt zu haben

Der Hinweis darauf kam von der Gemeinde Königswartha, der die Birken gehören. Sie schickte den örtlichen Bürgerpolizisten los, und zwar gleich mit einer Vermutung, wer für die abgesägten Bäume verantwortlich sein könnte. Dabei handelte es sich um einen Landwirt und dessen Bruder, die in der Nähe Flächen bewirtschaften. Deren Traktoranhänger stand nämlich mit frisch gefällten Birkenstämmen gleich in der Nähe. Als der Bürgerpolizist bei dem Landwirt klingelte, habe dieser spontan zugegeben, die Bäume abgesägt zu haben, weil sie ihn gestört hätten.

Der Landwirt bestreitet vor Gericht jedoch, etwas mit der Sache zu tun zu haben, und hat seinerseits bereits Anzeige wegen Verleumdung eingereicht. "Es muss sich um eine Verwechslung oder eine böswillige Unterstellung handeln", teilte er dem Gericht schriftlich mit. Er vermute einen Racheakt eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes gegen ihn. Denn er habe, das gibt er zu, den Mitarbeiter bereits wegen der Birken an der Straße angemahnt, weil sie umzufallen drohten.

"Dann hatten Sie ja offenbar ein Interesse, dass die Bäume wegkommen", entgegnet der Richter, worauf der Landwirt weiter ausholt, es sei bereits ein Kirschbaum auf seine Weidekoppel gefallen und er sei auf den Kosten sitzen geblieben.

Gericht sieht noch nicht genügend Beweise

Obwohl der Zusammenhang auf den ersten Blick recht offensichtlich erscheint, ist das Gericht noch nicht überzeugt von der Schuld des Landwirtes - insbesondere, weil die Anklage auf Diebstahl mit Waffen und Sachbeschädigung lautet, worauf bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten folgen würde, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Ein Urteil fällt das Gericht daher noch nicht, zunächst sollen in einem weiteren Termin der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie zwei weitere Beteiligte gehört werden.