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Landkreis Bautzen: Was Briefwähler zur Landtagswahl 2024 beachten sollten

Wer zur sächsischen Landtagswahl am 1. September 2024 die Briefwahl nutzen will, sollte ein paar Hinweise und Fristen beachten. Hier gibt’s den Überblick dazu.

Von David Berndt
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Kreiswahlleiterin Andrea Peter zeigt den Stimmzettel zur Landtagswahl für den Wahlkreis 56, Bautzen 5, und erklärt, was bei der Briefwahl zu beachten ist.
Kreiswahlleiterin Andrea Peter zeigt den Stimmzettel zur Landtagswahl für den Wahlkreis 56, Bautzen 5, und erklärt, was bei der Briefwahl zu beachten ist. © Steffen Unger

Bautzen. Am 1. September 2024 wählen die Einwohner in Sachsen einen neuen Landtag. Im Landkreis Bautzen gibt es insgesamt 241.000 Wahlberechtigte in fünf Wahlkreisen.

Wer von ihnen seine Stimme per Briefwahl abgeben will, sollte bestimmte Informationen und Fristen beachten. Bei den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni war es laut dem Landratsamt zu einigen Fehlern gekommen. Sächsische.de gibt hier die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl.

Wie können Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte im Landkreis Bautzen erhalten von der Gemeinde, bei der sie gemeldet sind, per Post ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Sächsischen Landtag. Laut Kreiswahlleiterin Andrea Peter passiert das bis spätestens 11. August. Auf dieser Wahlbenachrichtigung „ist auch der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines aufgedruckt“, sagt Andrea Peter.

Der Wähler beantragt also zunächst seinen Wahlschein bei seiner Gemeinde. „Diese sendet ihm den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu, oder er holt sie selbst bei der Gemeinde ab. Bei Selbstabholung kann die Briefwahl auch gleich vor Ort erledigt werden“, sagt die Kreiswahlleiterin. Zu den Unterlagen gehören ein Wegweiser zur Briefwahl, der alle Schritte erklärt, der Wahlschein, der die Wahlberechtigung nachweist, und der Stimmzettel, auf dem der Wähler seine Kreuze macht.

Die Briefwahl kann auch mündlich oder elektronisch, aber nicht telefonisch beantragt werden, erklärt Andrea Peter. „Viele Gemeinden ermöglichen bereits die online-Beantragung von Briefwahlunterlagen. Die Beantragung kann auch per E-Mail erfolgen, dann müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben sein, soweit bekannt auch die Nummer, unter welcher der Wähler im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, und eine Anschrift zur Versendung der Briefwahlunterlagen, wenn die Unterlagen nicht an die Wohnanschrift versendet werden sollen.“

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wahlberechtigte können die Briefwahl noch zwei Tage vor der Landtagswahl, konkret also bis Freitag, den 30. August 2024, 16 Uhr, beantragen. In Fällen von plötzlicher Erkrankung kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden.

Wie sind die Unterlagen zur Landtagswahl auszufüllen?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er einen Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis, mit der zweiten Stimme entscheidet er sich für die Landesliste einer Partei. Jeder Wähler kann also zwei Kreuze machen. Die Stimmzettel zur Landtagswahl sind grün. Es gibt im Landkreis Bautzen fünf Wahlkreise (Wahlkreisnummern 52 bis 56) und damit fünf verschiedene Stimmzettel.

Die Wähler setzen ihre Kreuze „auf dem Stimmzettel persönlich und unbeobachtet“, legen diesen Zettel in den grünen Wahlumschlag zur Briefwahl und verschließen diesen. Den verschlossenen grünen Wahlumschlag stecken sie dann in den gelben Wahlbriefumschlag und legen zudem den Wahlschein mit ein. „Auf dem Wahlschein muss unbedingt die Versicherung an Eides statt mit Angabe von Ort und Datum eigenhändig unterschrieben werden. Der größere gelbe Wahlbriefumschlag wird anschließend zugeklebt und rechtzeitig abgesendet“, sagt Andrea Peter.

Wer nicht lesen kann oder so beeinträchtigt ist, dass er den Stimmzettel nicht selbstständig ausfüllen kann, darf die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. „Diese Person muss anstelle des Wählers die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein unterschreiben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Stimmabgabe beschränkt“, erklärt die Wahlkreisleiterin.

Bis wann sind die Unterlagen abzuschicken?

Die Wahlbriefe werden im Inland durch die Deutsche Post kostenlos befördert. Bis zum 29. August sollten sie bei der Post eingeliefert werden. „Der Wahlbrief muss bei der Gemeinde bis zum 1. September 2024, 16 Uhr, eingehen. Er kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden“, sagt Andrea Peter.

Welche Fehler gab es bisher bei der Briefwahl?

Bei den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 sind laut Andrea Peter ähnliche Fehler aufgetreten wie bei vorangegangen Wahlen. „Es fehlte die Unterschrift des Wählers auf dem Wahlschein unter der Versicherung an Eides statt, oder es war gar kein Wahlschein beigelegt. In manchen Wahlbriefen befanden sich die Stimmzettel nicht in dem inneren Stimmzettelumschlag. Manchmal waren auch die Stimmzettel der Kommunalwahlen mit im Wahlbrief der Europawahl und umgekehrt oder die Wahlscheine waren verwechselt.“

Wie lassen sich solche Fehler vermeiden?

Die meisten Wähler im Landkreis Bautzen geben am 1. September 2024 ausschließlich ihre Stimmen für die Landtagswahl ab. Somit werde es für sie einfacher. „Nur in Frankenthal, Großnaundorf und Rammenau werden auch die Bürgermeisterwahlen stattfinden“, sagt die Kreiswahlleiterin.

Die Beschäftigten der Gemeinden vor Ort würden bei persönlicher Abgabe der Briefwahlunterlagen auch erklären, was zu beachten ist. Zudem bittet Andrea Peter alle Briefwähler, „den Wegweiser, der mit den Briefwahlunterlagen versendet wird, genau zu lesen und danach zu verfahren. Übrigens ist auch auf den grünen und gelben Wahlumschlägen noch einmal aufgedruckt, was wo hineingehört.“