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„Garagenbesitzer haben Anspruch auf Entschädigung“

Die Stadt Bautzen will Besitzer von DDR-Garagen auf städtischem Grund enteignen. Zwei Anwälte erklären, ob das rechtens ist und was Besitzer tun können.

Von David Berndt
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Der Bautzener Rechtsanwalt Karl-Heinz Drach berät seit 1990 ADAC-Mitglieder und ist spezialisiert auf das Zivilrecht, insbesondere Verkehrs- und Mietrecht. Im Interview mit Sächsische.de beantwortet er Fragen zu den DDR-Garagen in Bautzen.
Der Bautzener Rechtsanwalt Karl-Heinz Drach berät seit 1990 ADAC-Mitglieder und ist spezialisiert auf das Zivilrecht, insbesondere Verkehrs- und Mietrecht. Im Interview mit Sächsische.de beantwortet er Fragen zu den DDR-Garagen in Bautzen. © SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Wegen der Grundsteuerreform sollen alle sogenannten DDR-Garagen in Bautzen von privaten in städtischen Besitz übergehen. Derzeit gibt es in der Stadt noch etliche Garagen, die in der DDR-Zeit gebaut wurden und ihren Besitzern gehören, aber auf städtischem Grund und Boden stehen. In der DDR war das möglich, und durch eine Übergangsregelung waren die Besitzer bisher vor Enteignung geschützt. Doch diese läuft nun aus.

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