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Ausweis zerstört – Geldstrafe

Ein mutmaßlicher Reichsbürger gibt sein Dokument im Rathaus ab. Vorher zerstörte er es. Das hat Folgen.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Altenberg. Ein Altenberger hatte Anfang dieses Jahres seinen Personalausweis zerschnitten und beim Einwohnermeldeamt abgegeben. Der Mann war der Meinung, dass Dokument sei von der „BRD GmbH“ und nicht rechtens. Diese Argumentation benutzen sogenannte Reichsbürger. Sie sehen in dem Ausweis keinen ordnungsgemäßen Identitätsnachweis für Deutsche. Vielmehr würde das Papier darauf hinweisen, dass Bundesbürger Angestellte einer von den siegreichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg aufgezwungenen „BRD GmbH“ sei. Reichsbürger erkennen weder die Existenz der Bundesrepublik, ihrer Gesetze, noch Polizei oder etwa Gerichtsvollzieher an.

Dafür, dass der Mann den Personalausweis zerschnippelt hatte, bekam er einen Strafbefehl über 750 Euro (25 Tagessätze zu 30 Euro) aufgebrummt – wegen Sachbeschädigung. Denn der Ausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Und die eigenmächtige Zerstörung ist laut Personalausweisgesetz verboten. Zahlen wollte der Altenberger die Geldstrafe allerdings nicht. Der Mann legte Einspruch dagegen ein. Deshalb sollte der Fall am Montag bei einem Prozess am Amtsgericht Dippoldiswalde aufgeklärt werden.

Doch der Beschuldigte fehlte dort unentschuldigt. Er hatte dem Postboten laut Gericht allerdings wohl bereits vor ein paar Wochen den Brief mit seiner persönlichen Ladung für den Prozess ungeöffnet zurückgegeben. Da der Altenberger seine Verhandlung jetzt platzen ließ, wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl nun am Amtsgericht verworfen. Er soll also damit die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlen. Jedoch kann er noch gegen diese Entscheidung vorgehen. Legt der Mann erneut Einspruch ein, muss verhandelt werden.