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Die Königlich Sächsischen Hoflieferanten einst und heute: Schon über 100 Jahre ohne Monarchie und König

Nach dem Ende der Monarchie: Wie Sachsens Hoflieferanten ihren Titel verloren, sich neu erfanden und einige bis heute mit "Made in Saxonia" erfolgreich geblieben sind.

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Wir schreiben das Jahr 1918. Die Schrecken des Ersten Weltkrieges steckten noch tief in den Knochen. Not, Hunger und Elend hatte er unter den Menschen zurückgelassen. Der letzte sächsische Monarch König Friedrich August III. hatte abgedankt und sich in das niederschlesische Sibyllenort, dem heute polnischen Szczodre, zurückgezogen. Nun machte man eben seinen Dreck wirklich alleene, ja man musste es sogar. Die nun plötzlich zu ehemaligen Hoflieferanten gewordenen Geschäftsleute in Sachsen, begannen überall ihre Schaufenster neu zu dekorieren. Aus dem „Kgl. Sächs. Hoflieferant“ wurde nun ein „Ehemaliger Kgl. Sächs. Hoflieferant“ oder man befreite sich kurzum ganz vom Glanz der Monarchie.

Mich bewegten schon immer die Fragen, wie wurde man überhaupt Hoflieferant, wer entschied darüber, waren die Produkte eines Hoflieferanten tatsächlich am königlichem Hofe präsent oder standen sogar täglich auf der königlichen Tafel? Es begann für mich ein langer Weg. In den Archiven gibt es meterweise Akten, Prädikate, Dekrete, Abschriften, Verordnungen und noch vieles mehr. Schnell entwickelte sich bei mir die Idee, eine historische Übersicht zu erstellen, in der möglichst alle ehemaligen Kgl. Sächs. Hoflieferanten erfasst sind und man auch dort Auskunft bekommt, welches Produkt, oder besondere Tätigkeit einmal zu diesem Titel führten. Wikipedia war dann wohl der richtige Ort. Mir ging es ja nicht ums Geldverdienen, sondern ein mir angeeignetes Wissen über Sächsische Geschichte, möglichst vielen Menschen und dabei völlig kostenlos, zu Verfügung zu stellen. Kurz darauf machte ich in Wikipedia meine ersten Einträge im Artikel „Liste der sächsischen Hoflieferanten“. Bald ging ich in den sächsischen Archiven ein und aus, vieles konnte auch auf dem Postweg als Kopie angefordert werden, unzählige Telefonate wurden geführt, aber es ging langsam voran. Es galt zudem einige bereits aufgeführte Einträge zu überprüfen, denn nicht immer stand hinter einem Eintrag auch ein „echter“ Hoflieferant mit königlichem Dekret. Nun, ich denke, einige graue Haare hat es schon gekostet, aber dafür ist auch ein zaghafter Anfang gemacht. Die Liste hat bisher 1225 belegbare Einträge, geordnet nach Städten und Ländern. Es gab ja nicht nur Kgl. Sächs. Hoflieferanten, die aus sächsischen Landen kamen. Den Titel bekamen auch Firmen aus anderen damaligen deutschen Ländern, aus Frankreich, Italien, Schweden oder der Schweiz. Aber auch das sind dann nicht etwa alle. Es gab ja auch sächsische Firmen, die in einem anderen Lande einen Hoflieferantentitel besaßen, wie es auch auswärtige Firmen gab, welche im Königreich Sachsen eine Zweigniederlassung hatten. Das Projekt ist wirklich sehr umfangreich.

Während der Recherche, stieß ich dann immer wieder auf Firmen und Familiennamen, die mir auch heute bekannt sind und sich dabei noch immer mit ihren besonderen Produkten am Markte behaupten. Einst per Dekret zum Hoflieferanten erklärt, beide schrecklichen Weltkriege, Weltwirtschaftskrisen, ja sogar verschiedene politische Systeme überdauert und noch immer präsent. Über drei solcher Unternehmen, die heute noch immer am gleichen Ort, mit den gleichen Produkten und mitten in Sachsen tätig sind, soll in diesem Artikel stellvertretend für viele Unternehmen die Rede sein. Auf zwei weitere Firmen, mit ihrer speziellen Problematik, werde ich zwischen den einzelnen Vorstellungen kurz eingehen. Es ist ein nachweislicher Fakt, dass es auch noch weitere ehemaligen Hoflieferanten in ganz Sachsen anzutreffen gibt. Tagtäglich tragen alle hier genannten und unbenannten Unternehmen, ob Großbetrieb oder Familienbetrieb, mit ihren Arbeiten und den geschaffenen Produkten, die Bezeichnung „Made in Saxonia“ mit berechtigtem Stolz in die Welt.

Königlich Sächsischer Hoflieferant, wie ging das?

Die Führung von Hofprädikaten war natürlich auch im Königreich Sachsen genau geregelt. So konnte ein Unternehmen, deren Inhaber oder ein bestimmtes Produkt, vom König sowie Mitgliedern der königlichen Familie auf Grund der hohen Qualität der Produkte mit dem Titel „Königlicher Hoflieferant geehrt werden. Einer großen Anzahl von Industriellen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden im Königreich Sachsen, wurde dieses Hofprädikat verliehen. Das Prädikat eines Hoflieferanten wurde nur an Personen verliehen, welche mit hervorragenden Leistungen in ihrem Berufszweig hervortraten und einen ehrenhaften Ruf sowie eine königstreue Gesinnung hatten. Sie mussten außerdem schon mehrjährig in einer Geschäftsbeziehung zu einem Hofe gestanden haben. In frühen Jahrhunderten waren an die Verleihung dieses Prädikats besondere Pflichten für den Inhaber geknüpft. Unter den sächsischen Kurfürsten erhielten zum Beispiel die Hofhandwerksmeister (Hofschneider, Hofschuhmacher etc.) ein jährliches Gehalt. Sie hatten dafür die entsprechenden Arbeiten für das Hof- und Hausmarschallamt auszuführen. So bezog einst der Leib- und Hofkürschner das Gehalt von jährlich 50 Talern, welches erst mit einem neuen Kassenreglement von 1764 entfiel. Das Prädikat selbst wurde meist „…wegen der in seiner Kunst erlangten guten Geschicklichkeit“ erteilt und dem Inhaber des Prädikats zugesichert, „…dass er weder von der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch von der Mitleidenheit bei gemeinen Anlagen befraget werden soll“ (Hofuhrmacher, Hoffächermacher, Hufnagelschmied).

Zwei Beispiele aus der Kurfürstlichen Zeit sollen hier benannt werden:

Der Kaufmann Ch. hat bei der Beschießung von Dresdens seine sämtlichen Waren und Geräte durch Feuer eingebüßt und einen Verlust von 26.000 Talern erlitten. Er erhält als Entschädigung den Hoflieferantentitel.

Der Buchbinder A. in Dresden wird im Jahre 1770 „kurfürstlicher Bibliothek-Buchbinder“, weil er bisher für die Bibliothek „wesentlich gebunden hat und gute und billige Arbeit liefert“.

Der Hoflieferantentitel wurde schon damals auch „auswärtswohnenden“ Personen verliehen. Er war somit in Sachsen nicht mit der Staatszugehörigkeit gebunden. So wird 1765 der in Regensburg wohnhafte Spitzenhändler G. zum Hoflieferanten „auf- und angenommen“.

Grundsätzlich gab es einen Unterschied zwischen dem vom Monarchen sowie der königlichen Familie „verliehenen Titel“ und die von den gleichen Personen „genehmigten Titel“. Ab 1888 orientierte man sich dazu auch an den in Preußen gültigen Bestimmungen zur Verleihung von Hofprädikaten des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen.

Es konnten also auch Gesuche um die Erteilung des Hoflieferantentitels beim Oberhofmarschallamt oder beim Ministerium des Königlichen Hauses gestellt werden, welche bei Erfolg „genehmigt“ wurden. Bei der Verleihung dann selbst wurde das Hofprädikat immer per Verleihungsdekret ausgesprochen und das Dekret in schriftlicher Form überreicht. Gewöhnlich fielen dafür Gebühren an, welche im Voraus zu begleichen waren. Es war rechtlich festgelegt, dass nur Mitglieder souveräner Häuser Hoflieferanten ernennen durften, nichtregierende Fürsten hatten dagegen lediglich „Lieferanten“. Eine weitere wichtige Tatsache ist, dass meist nur Personen mit dem Titel Hoflieferant geehrt wurden. Der Titel galt also nur der Person (zum Beispiel „Hofmundbäcker“) und nicht unbedingt zeitgleich der Firma. Weiterhin gab es auch Titel, welche nur ein Produkt benannten und damit nicht die herstellende Firma betrafen. Solche Titel bezogen sich nur auf ein genau benanntes Produkt einer Firma, wie zum Beispiel „Tafelgetränk“ oder „Hoftafelbier“ und wurden ebenfalls per Dekret erlassen.

Die Hoflieferanten wurden im Königreich Sachsen nach ihrer Diplomierung geordnet. Die Diplome lauteten auf den Titel „Hoflieferant“, sofern bei den Namen kein anderer Titel (z. B. Hofgoldschmied, Hofkunsthändler, Hoforgelbauer etc.) vermerkt wurde. Die Inhaber des Titels, der vom regierenden König erteilt wurde, durften außerdem das mittlere Wappen des Königreichs Sachsen öffentlich führen. Nicht nur der Landesfürst konnte den Titel verleihen, sondern wie schon angemerkt, auch die Mitglieder des Sächsischen Königshauses selbst. Jedes Mitglied im Sächsischen Königshaus führte ein eigenes Wappen. Dadurch kam es zur Darstellung von unterschiedlichen Wappen in den Werbeanzeigen, welche meist noch zusätzlich erklärt wurden. So gab es dann verschiedene Titel wie „Hoflieferant Ihrer Majestät der Königin-Witwe“, „Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen“ oder „Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg“, neben dem entsprechenden Wappen. Kam es im Königreich Sachsen zu einem Thronwechsel, dann war es nach erfolgtem Regierungsantritt des neuen Monarchen möglich, bestehende Hofprädikate durch Umwandlungsanträge zu verlängern oder weiterzuführen. Es wurde also neu entschieden. Zusätzlich gab es noch „Auswärtige Hoflieferanten“, welche im Königreich Sachsen eine Zweigniederlassung betrieben. Weiterhin gab es noch Hoflieferanten, welche im Königreich Sachsen zwar keinen Wohnsitz, aber ein Königlich sächsisches Diplom hatten.

Ein bereits erworbener Titel konnte jederzeit wieder entzogen oder gelöscht werden. Das war dann meist der Fall, wenn der Beliehene in Konkurs geraten war oder er nicht mehr Inhaber oder Mitinhaber des Geschäfts und seiner Zweigniederlassungen war. Ein bewiesener Strafdelikt oder eine verurteilte Straftat sowie ein gröberer Verstoß gegen das Gesetz, hatte die gleichen Folgen.

Reiner Graff

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